Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden:

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Trübnerdesign und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die Trübnerdesign nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Trübnerdesign ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Jede abweichende oder ergänzende Vereinbarung bedarf der Schriftform.

1. Grundlage der Geschäftsbeziehung
Trübnerdesign bietet Dienstleistungen der Mediengestaltung an. Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Auftrag mit entsprechend verbindlicher, schriftlicher Auftragsbestätigung (Mail, Brief) in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten wird. Art und Umfang der beauftragten Dienstleistungen ergibt sich aus der von Trübnerdesign entwickelten Konzeption und einem schriftlichem Angebot. Alle Angebote von Trübnerdesign sind freibleibend.

Der Auftraggeber erhält nach Auftragseingang eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen. Diese Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Liefertermin, sofern der Vertrag selber keine individuelle Regelung dazu enthält. Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen Trübnerdesign und dem Auftraggeber. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen einseitig zu ändern. Mehraufwand, der auf Grund vom Auftraggeber veranlassten Änderungen entsteht, wird als zusätzliche Leistung nach dem vereinbarten geltenden Stundensatz abgerechnet. Bei Bedarf zieht Trübnerdesign externe Dienstleister hinzu. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin zwischen Trübnerdesign und dem Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2. Verschwiegenheitsverpflichtung
Trübnerdesign sowie hinzugezogene Dritte verpflichten sich über alle betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten, die im Rahmen der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages – nur der Auftraggeber selbst kann Trübnerdesign schriftlich von der Verschwiegenheitspflicht entbinden. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.

3. Urheberrecht und Nutzungsrechte
3.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung Trübnerdesign weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
3.2 Bei Verstoß gegen Punkt 3.1 hat der Auftraggeber zusätzlich zu der für die Dienstleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung an Trübnerdesign zu zahlen.
3.3 Trübnerdesign überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Trübnerdesign bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zeitlich und örtlich unbeschränkt zu verwenden.
3.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Trübnerdesign und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
3.5 Trübnerdesign ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber zu nennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, Trübnerdesign zusätzlich zu der für die Dienstleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht Trübnerdesign, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
3.6 Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten Trübnerdesign formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf es dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Trübnerdesign.

4. Vergütung
4.1 Grundlage der Abrechnung ist der jeweils gültige Stundensatz von Trübnerdesign. Wenn nicht anders vereinbart entsteht der Honoraranspruch von Trübnerdesign für jede einzelne erbrachte Leistung. Nur der tatsächliche Aufwand – und nicht etwa Kostenvoranschläge und Kalkulationen – ist verbindlich. Sobald Überschreitungen der angebotenen Kosten von mehr als 20 Prozent abzusehen sind, wird Trübnerdesign den Kunden darauf hinweisen. Mehrkosten, die durch die Änderung ordnungsgemäß erteilter, nicht mangelhaft ausgeführter Projektaufträge entstehen, werden dem Kunden mitgeteilt und sind vom ihm zu tragen.
4.2 Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
4.3 Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung Trübnerdesign. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung Trübnerdesign erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.

5 Fremdleistungen
5.1 Trübnerdesign ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremddienstleister wie Fotografen, Illustratoren, Webdesigner, Druckereien im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Trübnerdesign hierzu eine schriftliche Vollmacht zu erteilen.
5.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremddienstleister wie Fotografen, Illustratoren, Webdesigner, Druckereien im Namen und auf Rechnung von Trübnerdesign abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Trübnerdesign im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

6 Eigentum, Rückgabepflicht
6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind Trübnerdesign spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
6.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Das Recht Trübnerdesigns, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

7 Herausgabe von Daten
7.1 Trübnerdesign ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass Trübnerdesign ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
7.2 Hat Trübnerdesign dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung Trübnerdesigns verändert werden.
7.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
7.4 Trübnerdesign haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

8. Korrektur, Produktionsüberwachung und Beleg Exemplare
8.1 Der Auftraggeber legt Trübnerdesign vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturexemplare vor.
8.2 Soll Trübnerdesign die Produktionsüberwachung durchführen, schließen er und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt Trübnerdesign die Produktionsüberwachung durch, entscheidet Trübnerdesign nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
8.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Trübnerdesign zwei einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich.

9. Lieferfristen und Termine
Vereinbarte Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliche Terminzusagen gekennzeichnet sind. Trübnerdesign bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Die Laufzeit der Frist beginnt mit dem Eingang eins Mahnschreibens bei Trübnerdesign. Eine Verpflichtung zum Schadenersatz wegen Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Unabwendbare und unvorhersehbare Ereignisse – auch bei Auftragnehmern von Trübnerdesign – entbinden Trübnerdesign von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Trübnerdesign haftet nicht für den Leistungsausfall Dritter aus den Bereichen Telekommunikation und Logistik.

10. Zusammenarbeit und Mitwirkungspflicht
Trübnerdesign sowie der Auftraggeber verpflichten sich zu kooperativer, zielgerichteter Zusammenarbeit. Soweit Trübnerdesign Unterlagen oder Informationen des Kunden benötigt, um die Vertragspflichten erfüllen zu können, wird dies rechtzeitig schriftlich angefordert. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Informationen und Materialien, die für Trübnerdesign zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich sind, unverzüglich zukommen zu lassen.

11. Freigaben
11.1 Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Mediengestalterdienstleistungen von Trübnerdesign sind vom Kunden zu überprüfen und freizugeben. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der zu erbringenden bzw. erbrachten Leistungen überprüfen. Trübnerdesign veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf ausdrücklichen, schriftlichen Wunsch des Auftraggebers. Die dann entstehenden Kosten trägt der Kunde.
11.2 Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung Trübnerdesign insoweit entfällt. Bei allen Auftragsarbeiten erhält der Kunde einen Korrekturabzug in Form von einem Farblaserausdruck, Digitalproof oder einer PDF-Datei zur Endkontrolle. Eine annähernde Farbverbindlichkeit zum Offsetdruck ist technisch nicht möglich. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Farbabweichungen nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proof, Andrucken) und dem Endprodukt. Trübnerdesign übernimmt keine Gewährleistung für die Farbverbindlichkeit. Mit einer schriftlichen Freigabe werden die Korrekturabzüge vom Kunden genehmigt und die Haftung für jegliche Fehler geht auf ihn über. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Trübnerdesign berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Trübnerdesign haftet hierbei für Fehler nur bei eigenem Verschulden, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet Trübnerdesign nicht. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Trübnerdesign zwei Belegexemplare unentgeltlich. Trübnerdesign ist berechtigt, diese Belegexemplare zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

12 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
12.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für Trübnerdesign Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
12.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Trübnerdesign eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht Trübnerdesigns, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
12.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Trübnerdesign übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Trübnerdesign im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

13 Haftung und Gewährleistung
13.1 Trübnerdesign haftet nur für Schäden, die Trübnerdesign selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Trübnerdesign auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
13.2 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung Trübnerdesigns oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Trübnerdesigns oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung Trübnerdesigns oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
13.3 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
13.4 Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung Trübnerdesign insoweit entfällt.
13.5 Trübnerdesign haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die Trübnerdesign dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
13.6 In keinem Fall haftet Trübnerdesign für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist Trübnerdesign verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie Trübnerdesign bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
13.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Trübnerdesign erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber Trübnerdesign zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung Trübnerdesign in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

14. Zahlungsmodalitäten
Der Anspruch von Trübnerdesign auf Zahlung entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Rechnungen von Trübnerdesign sind, soweit nicht anders vereinbart, nach Rechnungseingang mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Der Auftraggeber kommt auch ohne eine Mahnung durch Trübnerdesign in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb der genannten Fälligkeit vornimmt. In diesem Fall ist Trübnerdesign berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern (BGB § 288). Alle Lieferungen und Leistungen werden zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisen von Trübnerdesign berechnet. Sind Preise nicht ausdrücklich als Festpreis vereinbart und liegen zwischen dem Vertragsabschluss und der vertraglich vereinbarten Lieferzeit mehr als vier Monate ist Trübnerdesign berechtigt, zum jeweiligen Tagespreis zu liefern. Dem Auftraggeber erwächst in einem solchen Fall aus einer Preiserhöhung kein Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Unberechtigt vorgenommene Abzüge vom Rechnungsbetrag werden ohne Rücksicht auf deren Höhe nachgefordert. Zur Aufrechnung und Zurückhaltung gleichartiger Forderungen ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Wenn Trübnerdesign Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, ist Trübnerdesign berechtigt, Vorauszahlungen und eine sofortige Zahlung aller offenen und der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Noch nicht gelieferte Leistungen können zurückgehalten und die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen eingestellt werden.

15. Datenschutz
Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung unmittelbar oder durch Dritte bekannt werdenden personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden von Trübnerdesign in einer automatischen Datei gespeichert und für den Geschäftsverkehr verarbeitet (Hinweis nach dem Bundesdatenschutzgesetz). Der Auftraggeber willigt in die Verarbeitung der über ihn unmittelbar oder durch Dritte bekannt werdenden personenbezogenen Daten durch Trübnerdesign ein.

16 Schlussbestimmungen
16.1 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder er seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz Trübnerdesign (Aachen) als Gerichtsstand vereinbart.
16.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

Trübnerdesign, Stand: Februar 2023